FAQs – Häufigste Fragen zur neuen Energieetikette 2021
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zur Einführung der neuen Energieetikette seit 2021.
Allgmeine Fragen zur neuen Energieetikette
Warum haben einige Produkte noch die "+"-Klassen?
Es gibt Produkte, die noch mit der “alten” Energieetikette (mit “+”) im Markt eingeführt wurden. Seit dem 1. März 2021 wurden in einem ersten Paket folgende Produktkategorien in das neue A-G-System überführt
- Waschmaschinen und Waschtrockner
- Geschirrspüler
- Kühl- und Gefriergeräte und Weinkühlschränke
- TV Geräte und elektronische Displays
- Leuchtmittel seit 1. September 2021
Die übrigen Produkte, die zu diesem Zeitpunkt nicht von dieser Änderung betroffen sind, werden im Laufe der nächsten Jahre umgestellt.
Wie vergleiche ich ein altes Produkt aus der Klasse A+ mit dem gleichen Produkt, das seit 2021 in der Klasse C verkauft wird?
Der überarbeitete Rahmen kehrt zu einer Kennzeichnungsskala von “A bis G” zurück, wodurch die zusätzlichen Klassen A+ und höher wegfallen. Ein Vergleich sowohl der alten als auch der neuen Energieetikette ist jedoch nicht möglich: Die Art und Weise, wie das Gesamtenergieeffizienz-Niveau für alle beteiligten Produkte bestimmt wird, unterscheidet sich. Dies macht einen direkten Vergleich zwischen den beiden Labels unmöglich. Die Vergleichbarkeit bleibt jedoch innerhalb derselben Energielabel-Generation und Produktspezifikation möglich – beispielsweise ist es weiterhin möglich, die Energieetiketten für die Geräte mit denselben technischen Spezifikationen zu vergleichen.
Welche zusätzlichen Informationen werden die neuen Etiketten liefern?
Je nach Produkt werden die Energieetiketten nicht nur den Stromverbrauch, sondern auch andere Informationen mit intuitiven Piktogrammen anzeigen, um Produkte zu vergleichen und die Kaufentscheidung zu erleichtern:
- Informationen über den Wasserverbrauch pro Waschgang
- die Beladungsmenge
- die Geräuschentwicklung
- usw.
Ein neues Element in diesen Etiketten ist ein QR-Code, mit dem Verbraucher zusätzliche, offizielle (nicht-kommerzielle) Informationen aus der EPREL Datenbank erhalten können, indem sie den Code mit einem Smartphone einscannen.
In der Schweiz sind Energieetiketten mit und ohne QR Code erlaubt. Die Hersteller sind nicht verpflichtet die Daten für die in der Schweiz angebotenen Produkte in der EPREL auszuweisen.
Warum geht die Entwicklung hin zu einem einheitlichen Energielabel von A bis G?
Die Ziele dieser Gesetzgebung stehen im Einklang mit der Politik der Kreislaufwirtschaft, die darauf abzielt, die Verbraucher besser zu informieren und so eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen. Die derzeitige Überarbeitung der Energieetikette zielte vor allem darauf ab, zu einem einfacheren Instrument zurückzukehren: der Skala der Energielabels von A bis G, die von den Verbrauchern gut verstanden wird.
Bedeutet dies mit der neuen Skalierung, dass das Gerät weniger effizient ist?
Nein. Produkte sollten theoretisch ihr Leistungsniveau beibehalten – es sei denn, sie werden von den Herstellern in irgendeiner Form nachgerüstet. Der Unterschied liegt darin, dass sich der Energieeffizienzindex und die Art und Weise, wie die Produkte getestet werden, für das neue Label im Vergleich zur alten Version unterscheiden.
Auf dem neuen System gibt es keine A-Geräte? Warum?
Die oberste Effizienzklasse A bleibt bei der Einführung der Energieetikette zunächst frei. Deshalb wird erwartet, dass die effizientesten Energieklassen für einige Zeit nach der Einführung nur eine sehr geringe Anzahl von Produkten enthalten werden. Damit soll in der neuen Energieetikette noch Platz für weitere Produktverbesserungen reserviert werden.
Wird erwartet, dass die Geräte die Klasse A des neuen Energielabel-Systems erreichen? Wenn ja, was wird dann geschehen?
Zu Beginn der Umsetzung der neuen Skala soll die Klasse A keine oder nur eine sehr begrenzte Anzahl von Produkten präsentieren. Sollte nach einer gewissen Zeit nach Einführung der neuen Etiketten eine beträchtliche Anzahl von Produkten in die Top-Klassen fallen, entweder 30% in die Klasse A oder 50% in die beiden Klassen A und B wird eine Neuskalierung ausgelöst und dabei die zu erwartende weitere technologische Entwicklung berücksichtigt.
Ist die neue Energieetikette für alle Arten von Geräten mit bestehenden Energielabels obligatorisch?
Die Einführung der neuen Energieetiketten wird von der Schweiz und der EU nach und nach in Produktgruppen umgesetzt. Die erste Gruppe der betroffenen Produkte, mit neu skalierten Etiketten seit 2021, sind:
- Haushaltskühl- und Gefriergeräte sowie Weinkühlschränke
- Waschmaschinen und Waschtrockner
- Geschirrspüler
- Fernseher und Bildschirme
- Lichtquellen
- Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion
Für die Produktgruppe Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (auch gewerbliche Kühl- und Gefriergeräte genannt) wird ein völlig neues Label eingeführt, das jedoch nur für den professionellen Einzelhandel relevant sein wird. Diese Etikette wird für private Verbraucher nicht sichtbar sein.
Für andere gelabelte Produktgruppen wie Klimaanlagen, Wäschetrockner, Staubsauger, Warmwasserbereiter usw. werden die neuen, neu skalierten Energieetiketten voraussichtlich ab 2023 eingeführt.
Häufigste Fragen zur neuen Energieetikette für Leuchtmittel
Ab wann gelten die neuen Energieetiketten für Beleuchtung?
Seit dem 1. September 2021 werden die Energieklassen der Lichtquellen für Konsumentinnen und Konsumenten klarer gekennzeichnet. Die Effizienzskala wird ab diesem Zeitpunkt nur noch von A (sehr effizient) bis G (nicht effizient) reichen. Mit der Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV) wurden die erhöhten Energieeffizienzvorschriften der Europäischen Union (EU) für serienmässig hergestellte Geräte und Leuchtmittel in das Schweizer Recht übernommen.
Was sind die wesentlichen Neuerungen bei der Energieetikette für Lichtquellen?
Für sämtliche Lichtquellen wird eine einheitliche Effizienzskala von A bis G genutzt.
Die Energieverbrauchsdaten und Effizienzdaten basieren überwiegend auf neuen Testmethoden und die Bezugsgrössen wurden teilweise geändert (Angabe Energieverbrauch pro Jahr).
Welches sind die Wesentliche Änderungen bei der Kennzeichnung von Lichtquellen und Leuchten?
Mit der neuen Verordnung werden die Lichtquellen und die Leuchten ganz unterschiedlich behandelt.
Leuchten
Bei den Leuchten ist die Energiekennzeichnung durch Etiketten vollständig weggefallen. Falls die Leuchte eine fest eingebaute Lichtquelle besitzt, muss in den beiliegenden Informationen (Beipackzettel, Montagehin- weise) die entsprechende Energieklassifizierung festgehalten werden.
Eine Lichtquelle, welche der Leuchte beigelegt ist, muss mit der neuen Energieetikette ausgezeichnet sein.
Lichtquellen bzw. Leuchtmittel
Bei den Lichtquellen bzw. Leuchtmitteln ist eine schnelle technologische Entwicklung feststellbar. Moderne Lichtquellen werden zunehmend mit Leuchtdioden (LED) ausgerüstet. Damit steigt die Effizienz, der Energie- bedarf wird dadurch deutlich kleiner. Diese neuen Lichtquellen würden nach der alten Berechnung alle in die Klasse «A» einzuordnen sein und ein Qualitätsunterschied wäre nicht mehr darstellbar. Aus diesem Grund wurden die Anforderungen seit 1. September 2021 deutlich verschärft. Bisherige A-Produkte werden neu im Bereich E oder sogar F eingeteilt. Nun sind Effizienzunterschiede wieder darstellbar und die Konsumenten sind erneut in der Lage, die besten Produkte zu erkennen.
In meiner Leuchte gibt es zwei Glühbirnen/Leuchtmittel. Eine davon ist kaputt gegangen. Diese hatte Energieeffizienzklasse A++. Kann ich das noch vorhande Leuchtmittel nun kombinieren mit einer neuem Leuchtmittel der Energieeffizienzklasse E?
Ja, wenn es der gleiche Leuchtmittel-Typ ist. Allerdings kann es kleine Unterschiede in der Lichtmenge geben, weil wahrscheinlich das verbliebene Leuchtmittel einige Zeit gebrannt hat. Daher gibt sie vielleicht durch die Alterung und Verschmutzung etwas weniger Licht als ein ganz neues Leuchtmittel. Dies ist jedoch unabhängig von der Energieeffizienzklasse.
Häufigste Fragen zur neuen Energieetikette für TV-Geräte und Monitore
Wie wird die Energieeffizienz für TVs berechnet?
Die Energieeffizienz ist die entscheidende Grösse für die Einteilung in eine Energieeffizienzklasse (A-G). Die Energieeffizienz eines Geräts ist abhängig von der Leistungsaufnahme des Geräts in der Normalkonfiguration sowie von der Grösse der Bildfläche. Der auf dem Label angegebene Wert wird unter Berücksichtigung eines gesetzlich vorgeschrieben typischen Verbrauchsmusters berechnet. Die Energieeffizienzklasse wird dabei mit einer Formel berechnet, die grundsätzlich für alle Geräte gleichermassen gilt; somit ist eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse möglich.
Was beeinflusst die Energieeffizienz eines TV oder Monitor am stärksten?
- Ein grosser Teil des Energieverbrauchs ist von der Helligkeit des Bildschirms abhängig. Je heller eingestellt, desto mehr Strom verbraucht das Gerät.
- Je grösser die Bildschirmfläche, desto grösser der Energiekonsum eines elektronischen Displays. Eine Verdoppelung der Bildschirmdiagonale führt zum vierfachen Energieverbrauch.
- Auch die Auflösung (Anzahl Pixel) des Geräts spielt eine grosse Rolle. Eine höhere Auflösung verursacht einen grösseren Energieverbrauch, weil Farbwerte und Helligkeit für viel mehr einzelne Pixel berechnet, gesteuert und dargestellt werden müssen.
- Mitentscheidenden ist auch der gewählte Kontrastumfang SDR oder HDR.
Wieso wird auf der neuen Energieetikette für TV zusätzlich zum SDR Modus auch der Energieverbrauch im HDR Modus ausgewiesen?
Im HDR-Modus werden Farben und Kontraste stärker zum Ausdruck gebracht (brillantere, natürlichere Bilddarstellung). Produktionen in HDR werden vor allem von Streamingdiensten angeboten und brauchen tendenziell (bis 70%) mehr Energie. Deaktivieren Sie HDR, wenn es nicht wirklich benötigt wird. Normale TV Sendungen werden nach wie vor mehrheitlich in SDR Qualität ausgestrahlt.
Warum wird der Energieverbrauch eines Bildschirms neu in 1000 Stunden pro Jahr ausgewiesen?
Im Gegensatz zum alten Label wird nicht mehr der Jahresenergieverbrauch bezogen auf eine Nutzung von vier Stunden pro Tag angegeben. Stattdessen wird der Stromverbrauch nun bezogen auf eine Nutzung von 1.000 Stunden angegeben. So können Verbraucher*innen einfacher den eigenen Verbrauch gemäss ihrem Nutzungsverhalten in Stunden pro Tag berechnen.
Ihre Frage zur neuen Energieetikette 2021?
Haben Sie eine Frage, die hier noch nicht beantwortet wurde? Dann können Sie uns diese gerne einsenden. Falls die Frage und deren Antwort von allgemeinem Interesse sein könnte, werden wir sie anschliessend ohne Angabe Ihres Namens auf unserem FAQ ergänzen.
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